Wert-Analysen
Als Inklusivleistung erhalten Sie eine Wert-Indikation als Entscheidungsgrundlage vor der Auftragsvergabe.
Eine unabhängige Wert-Analyse über unser Sachverständigenbüro - nicht gebunden an einen Verkauf. Ermittelt wird hierbei der Marktpreis.
Die Königsklasse: Ausführliches, gerichtsfestes Verkehrswert-Gutachten. Unabhängig und unparteiisch nach den neuesten Standards.
Es steht ein Immobilienverkauf an und Sie möchten hierfür zunächst den Marktpreis oder möglichen Angebotspreis feststellen lassen? Diese Leistung ist inklusive wenn Sie uns für den Verkauf engagieren. Wir führen ein erstes Beratungsgespräch und beraten Sie zu den besten Optionen. Nach einem ausführlichen Daten-Check ermitteln wir für Sie den möglichen Verkaufspreis und Angebotspreis.
Wir erstellen Wert-Indikationen für Kanzleien, Erbengemeinschaften, private Immobilienverkäuferinnen und Verkäufer. Die professionellen Analysen sind losgelöst von einem Vermittlungsauftrag. Die Dienstleistung ist zu fairen Festpreisen verfügbar. Alle Preise inklusive MwSt. und Ortstermin.
Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnrecht, Wegerecht, Nießbrauch und Aufmaß auf Anfrage.
Ausführliche Gutachten bieten wir über unser separates Sachverständigenbüro an. Als Immobilien-Gutachter steht Ihnen Johannes H. Dietrich für die Erstellung von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über die normierten Verfahren nach ImmoWertV zur Verfügung. Weitere Informationen und eine Preisliste für Dienstleistungen im Sachverständigenwesen finden Sie hier: www.dahoim-gutachten.de
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Immobilienbewertung.
Das ist kein Problem. Jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Für jede Entscheidung werden stichhaltige Informationen benötigt. Die können wir Ihnen mit dem tatsächlichen Immobilienwert beschaffen. Treffen Sie dann Ihre Entscheidung, wie es weiter gehen soll. Die Beauftragung einer Wert-Indikation ist auch ohne Verkauf möglich. Sie haben die freie Wahl.
Es ist immer eine gute Idee – vor dem Verkauf einen Fakten-Check durchzuführen. Auf diese Weise können Sie das zu erwartende Verkaufsergebnis in Erfahrung bringen. Eine ehrliche und unabhängige Auskunft ist hierbei besonders wichtig. Bei Verkaufsabsicht ist die Bewertung für Sie zudem kostenfrei.
Sie erhalten von uns gerne eine Unterlagen-Checkliste für die Immobilienbewertung. Bitte halten Sie für das Erstgespräch bereit:
Einen Grundbuchauszug besorgen wir über unsere eigene Einsichtsstelle tagesaktuell.
Die Bearbeitungsdauer einer Wert-Indikation beträgt 14 Werktage. Bei komplexen Bewertungsfällen können bis zu 21 Werktage notwendig sein. Bevorzugte Express-Aufträge sind bei Bedarf verfügbar.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt rd. 6 Wochen, wenn alle Daten seitens der Behörden vorliegen.
Sie benötigen ein Marktwertgutachten über den Verkehrswert einer Immobilie, wenn die Wertermittlung auch für Dritte verwertbar und nachvollziehbar sein muss: Gericht, Anwalt, Finanzamt, Erbschaft. In solchen Fällen sollte immer ein Gutachten erstellt werden, mit Verkehrswertermittlung nach der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV. Gutachten werden prinzipiell nach dem hohen Qualitätsstandard der DEKRA erstellt, da ich als Sachverständiger für Immobilienbewertung in der Zertifizierungsstufe D2 zertifiziert bin. Wir berechnen sowohl den Einfluss von „Grunddienstbarkeiten“ als auch von „Beschränkten persönliche Dienstbarkeiten“. Sie benötigen ein Gutachten insbesondere auch dann, wenn Rechte & Belastungen vorliegen, die den Verkehrswert beeinflussen können:
Erbbaurecht
Wohnungsrecht
Vorkaufsrecht
Nießbrauch
Wegerecht
uvm.
Eine kostengünstigere Wert-Indikation ist ausreichend, wenn Sie den aktuellen Immobilienwert oder Angebotspreis ermitteln möchten. In einigen Fällen der innerfamiliären Erbauseinandersetzung oder bei Scheidung ist eine Indikation dann ausreichend, wenn alle Beteiligte die Aussage eines unabhängigen Sachverständigen akzeptieren.
Seltene Planunterlagen, alte Grundrisse und große Papierdokumente digitalisieren wir behutsam mit unserem Großformatscanner. Bis 91 cm breite Formate können maßstabsgetreu verarbeitet werden. Das Abfotografieren von Dokumenten ist daher für Sie nicht erforderlich.
Wert-Indikationen bieten wir immer zu einem fairen Festpreis an. Das Honorar richtet sich hierbei nach der Objektart. Werfen Sie gern einen Blick in diese Preisliste.
Bei Verkehrswertgutachten richtet sich das Honorar nach einem prozentualen Anteil des ermittelten Verkehrswertes in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) Gerne senden wir Ihnen die aktuelle Richtlinie zu.
Unser Gutachter im Haus ist:
DEKRA zertifizierter Sachverständiger: Johannes H. Dietrich
Immobilienbewertung D2 (Wohn- und einfache gewerbliche Objekte)
Fachgebiet D2: Marktwertgutachten für unbebaute und bebaute Wohngrundstücke mit z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und einfache gemischt genutzte Geschäftshäuser, einfach gewerblich genutzte Immobilien einschließlich Wohnungs- und Teileigentum; Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Rechten an grundstücksgleichen Rechten für die Objektart D2.
Bewertungen im Netz werden üblicherweise automatisiert über große Datenmodelle abgebildet. Meist findet keine Ortsbegehung statt, so dass besondere Merkmale, Ausstattungen, zusätzliche Bauwerke oder auch Mängel nicht berücksichtigt werden. Das Abfangen von EigentümerInnen-Adressen und deren Weiterverkauf stellt ein weiteres Problem dar.
Auch wir greifen auf Statistiken und Datenmodelle zu, insbesondere bei der notwendigen Marktanpassung und für Vergleichspreise. Allerdings schauen wir das Bewertungsobjekt live und in Farbe vor Ort an. Die Erstellung der Expertise erfolgt in einem zweiten Schritt in qualitativ hochwertiger Form und in Handarbeit.
Gerade bei historischen Bauwerken und Gebäuden vor 1950 ist es nicht unüblich, das wenig oder keine Unterlagen vorhanden sind. In solchen Fällen sind eigenen Vermessungen und Datenerhebungen erforderlich, die wir im Rahmen des Auftrages durchführen und selbst erstellen.
Kein Problem – wir haben eine eigene Grundbuch-Einsichtsstelle. Mit Ihrer schriftlichen Genehmigung können wir Grundbuchauszüge innerhalb weniger Minuten bereitstellen.
Das Zauberwort lautet in diesem Zusammenhang die „normierte Wohnflächenberechnung“, denn eine Zusammenstellung der Flächen ohne die Nennung der angewendeten Norm ist nicht zielführend. Wenn keine gültige Berechnung vorliegt, vermessen wir Ihr Gebäude mit Lasertechnik und erstellen ein unterzeichnetes Vermessungsprotokoll nach Wohnflächenverordnung WoFlv oder der Norm, die Ihrem Objekt am Besten entspricht.
Bei Umbauten im Haus weichen Wohnflächen von der ursprünglichen Baubeschreibung ab und müssen zumindest im Bereich der Änderungen neu vermessen werden.
Das Aufmaß führen wir auch als separate Dienstleistung durch, wenn diese z.B. im Rahmen einer Finanzierung benötigt wird.
Schreiben Sie mir einfach Ihre Frage über dieses Formular. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.
Einige Zahlen unserer Arbeit im Sachverständigenwesen. Erfahren, akkurat, gewissenhaft, unabhängig und weisungsfrei.
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